Förderbeiträge für den Ersatz bestehender Ölheizungen und Elektro-Direktheizungen (Elektrospeicher) durch eine Wärmepumpe, einen Pelletskessel oder durch eine Stückholzheizung. Die Förderbeiträge wurden per 8. April 2021 angepasst. Wer mit einer Sanierungslösung mehr CO2 einspart, erhält höhere Förderbeiträge. Der Beitrag für den Ersatz von Elektroheizungen wurde reduziert, da diese mit einer Sanierungspflicht bis 2032 belegt sind.
Eine übersichtliche Zusammenstellung der aktuell erhältlichen Förderbeiträge finden Sie im Downloadbereich. Die Zahlung der Förderbeiträge ist an diverse Bedingungen geknüpft. Hier finden Sie die aktuellen Förderbedingungen im Energiebereich im Kanton Bern
Wichtig: Förderbeiträge müssen unbedingt vor Ausführung der Arbeiten eingereicht werden. Das Gesuch wird auf dem Online-Portal des Kantons eingereicht. Nach der Eingabe hat man man 3 Jahre Zeit, um die Arbeiten umzusetzen und abzurechnen.
Für die Umsetzung eines Projekt mit einer Wärmepumpe wird unter anderem das Wärmepumpen-Systemmodul (WPSM) vorausgesetzt. Gerne erledigen wir für Sie im Rahmen Ihrer Heizungssanierung mit unserer Firma alle anfallenden Anmelde- und Administrationsarbeiten für den Förderbeitrag.
Förderbeiträge Kanton Bern für den Heizungsersatz ab April 2021 | downloads: 16 | type: pdf | size: 72 kB |
übersichtliche Zusammenstellung wieviel Fördergeld Sie für den Ersatz Ihrer alten Heizung durch den Kanton erhalten. | |
Ratgeber für die erfolgreiche Sanierung | downloads: 152 | type: pdf | size: 845 kB |
Ratgeber von energieschweiz für den Ersatz von Elektroheizungen |