Förderbeiträge für den Ersatz bestehender Ölheizungen und Elektro-Direktheizungen (Elektrospeicher) durch eine Wärmepumpe, einen Pelletskessel oder durch eine Stückholzheizung:
Die Zahlung der Förderbeiträge ist an diverse Bedingungen geknüpft (siehe Weisung des Kantons Bern im Downloadbereich). Hier finden Sie die aktuellen Förderbedingungen im Energiebereich im Kanton Bern
Wichtig: Förderbeiträge müssen unbedingt vor Ausführung der Arbeiten eingereicht werden. Das Gesuch wird auf dem Online-Portal des Kantons eingereicht. Nach der Eingabe hat man man 3 Jahre Zeit, um die Arbeiten umzusetzen und abzurechnen.
Für die Umsetzung eines Projekt mit einer Wärmepumpe wird unter anderem das Wärmepumpen-Systemmodul (WPSM) vorausgesetzt. Gerne erledigen wir für Sie im Rahmen Ihrer Heizungssanierung mit unserer Firma alle anfallenden Anmelde- und Administrationsarbeiten für den Förderbeitrag.
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Aktuelle Förderbeiträge für den Ersatz von Ölheizungen und Elektroheizungen im Kanton Bern gültig ab 2020 Link zur offiziellen Seite für Förderbeiträge Heizung Bern |
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Ratgeber von energieschweiz für den Ersatz von Elektroheizungen |